Ich habe gehört, dass es für arbeitslose Menschen mit Behinderung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes vom Bundessozialamt besondere Förderungen gibt?
Ich werde wahrscheinlich keine Lehre schaffen, suche aber die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen.
Führerschein und Auto
Bin ich als begünstigt behinderte/r Arbeitnehmer/in unkündbar?
Was sind denn Kündigungsgründe für eine/n begünstigte/n Behinderte/n?
Kann ich als begünstigte behinderte/r Arbeitnehmer/in entlassen werden?
Wer gilt als begünstigte/r Behinderte/r und wer stellt die Behinderung fest?
Begünstigte Behinderte sind österreichische Staatsbürger sowie Angehörige aus EWR-Staaten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, festgestellt vom Bundessozialamt.Begünstigt behindert sein heißt unter anderem, einem besonderen Kündigungsschutz zu unterliegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich eine Behinderung attestieren zu lassen ohne dass man dadurch dem Kündigungsschutz unterliegt. Auch in diesem Fall gehört man zum förderbaren Personenkreis.
Ich habe gehört, dass es für arbeitslose Menschen mit Behinderung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes vom Bundessozialamt besondere Förderungen gibt?
Förderungen und Hilfen können sowohl Dienstgeber als auch Dienstnehmer erhalten. Sie dienen der Erleichterung beim Eintritt in das Erwerbsleben oder auch der Sicherung und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze.Außer der Integrationsbeihilfe, der klassischen Einstiegshilfe am Beginn des Berufslebens oder auch nach einer Pause, kann vom Bundessozialamt eine Entgeltsicherungsbeihilfe, eine Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe, ein Zuschuss zur behindertengerechten Adaptierung von Arbeitsplätzen, zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder zur Förderung der Lehrlingsausbildung von Jugendlichen mit Behinderung gewährt werden, wenn alle notwendigen Kriterien erfüllt werden.
„DER WEG“ hilft Ihnen und Ihrer/m potentiellen Arbeitgeber/in, die Fördermodalitäten reibungslos abzuwickeln!
Ich werde wahrscheinlich keine Lehre schaffen, suche aber die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen.
Einerseits gibt es Jugendliche, die mit einer normalen Lehrlingsausbildung überfordert wären. Andererseits gibt es in Unternehmen Tätigkeiten, die über Hilfstätigkeiten hinausgehen, aber nicht unbedingt von vollständig ausgebildeten Fachkräften verrichtet werden müssen. Es gibt im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung die Möglichkeit eine verlängerbare Lehre oder eine Teilqualifizierung eines Lehrberufes zu absolvieren.
Führerschein und Auto
Ein Zuschuss vom Bundessozialamt zu Führerscheinkosten ist möglich für: Begünstigte Behinderte, die dauernd schwer gehbehindert sind oder denen aus sonstigen behinder-ungsbedingten Gründen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, sofern durch den Erwerb des Führerscheins die Auf-nahme einer Beschäftigung ermöglicht wird.Auch ein Zuschuss zum Erwerb eines Kfz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Pkw muss für die berufliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit benützt werden).
Bin ich als begünstigt behinderte/r Arbeitnehmer/in unkündbar?
Nein, aber es gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ab dem siebenten Monat des Dienstverhältnisses ist die Kündigung durch den Dienstgeber nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses seitens des Bundessozialamtes rechtswirksam.Was sind denn Kündigungsgründe für eine/n begünstigte/n Behinderte/n?
Die Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber insbesondere dann nicht zugemutet werden können, wenn+ der Tätigkeitsbereich des/r begünstigten Behinderten entfällt und der Dienstgeber nachweist, dass diese/r Mitarbeiter/in trotz seiner Zustimmung zu einem anderen geeigneten Arbeitsplatz nicht ohne erheblichen Schaden weiterbeschäftigt werden kann,
+ der/die begünstigte Behinderte unfähig wird, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten, sofern in absehbarer Zeit eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist und der Dienstgeber nachweist, dass der/die Begünstigte trotz ihrer Zustimmung zu einem anderen geeigneten Arbeitsplatz nicht ohne erheblichen Schaden beschäftigt werden kann,
+ der/die begünstigte Behinderte die ihm/r aufgrund des Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und der Weiterbeschäftigung Gründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen.
Kann ich als begünstigte behinderte/r Arbeitnehmer/in entlassen werden?
Ja, der besondere Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte ist kein Hindernis für die Entlassung eines/r behinderten Dienstnehmers/in. Wurde die Entlassung allerdings zu Unrecht ausgesprochen (das entscheidet das Arbeits- und Sozialgericht), besteht das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls weiter.Genauere Informationen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf Behinderung bekommen Sie beim Bundessozialamt:
Landesstelle Niederösterreich
02742/31 22 24
Landesstelle Burgenland
02682/64 046-0
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Häufige Fragen